Alleinarbeit – Sichere Ausführung
Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse nötig; ein Gerät mit Internetzugang und Ton genügt. Die betrieblichen Notrufregeln und Geräte erklärt Ihnen Ihr Betrieb gesondert.
- Wiederholung
- Das Thema gehört in die mindestens jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1; neue Notrufgeräte oder geänderte Meldeabläufe sind zusätzliche Anlässe.
Überblick
Worum geht es?
Auch eine gut geplante Alleinarbeit bleibt nur sicher, wenn sich die Beschäftigten vor Ort richtig verhalten. Wer allein im Technikraum, beim nächtlichen Kontrollgang oder an einer entfernten Anlage arbeitet, muss vereinbarte Kontrollintervalle einhalten, Notsignalgeräte zuverlässig nutzen und die eigenen Grenzen kennen. Kleine Nachlässigkeiten – ein vergessenes Gerät, eine ausgelassene Kontrollmeldung – können im Ernstfall die Rettung verzögern.
Der Kurs konzentriert sich auf die Ausführung: In Videolektionen erfahren Sie, was vor Arbeitsbeginn zu klären ist, wie Intervallkontrollen und Personen-Notsignalgeräte funktionieren und was nach einem Alarm geschieht. Sie lernen flexibel, auch neben Schichtdiensten. Eine Wissenskontrolle schließt den Kurs ab, anschließend steht Ihr Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF bereit.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Beschäftigte, die regelmäßig oder gelegentlich allein arbeiten: Haustechnik und Hausmeisterdienste, Servicetechnikerinnen und -techniker im Außendienst, Wach- und Sicherheitspersonal, Mitarbeitende in Kläranlagen, Wasserwerken oder Lagern sowie Reinigungskräfte in Randzeiten. Betriebe können damit alle betroffenen Beschäftigten auf denselben Wissensstand bringen.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Was Alleinarbeit ist und wann sie besonders gefährlich wird
- 2Zulässigkeit der Alleinarbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- 3Eigene körperliche und psychische Eignung realistisch einschätzen
- 4Vor Arbeitsbeginn: Gefährdungsbeurteilung, Aufgaben und Schutzmaßnahmen klären
- 5Intervallkontrollen abstimmen und einhalten
- 6Melde- und Alarmsysteme sowie willensunabhängige Notsignalgeräte
- 7Alarmarten wie der Lagealarm und ihre Bedeutung
- 8Personen-Notsignalgeräte richtig tragen und benutzen
- 9Ablauf nach einer Alarmauslösung
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach §§ 15 und 16 ArbSchG müssen Beschäftigte Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß nutzen und erkannte Gefahren melden. Der Kurs überträgt diese Pflichten auf die Alleinarbeit.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Für gefährliche Alleinarbeit schreibt die Vorschrift Personenschutzmaßnahmen vor. Die Schulung erklärt, warum die betrieblichen Regeln dazu konsequent einzuhalten sind.
DGUV Regel 112-139 – Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen
Die Regel beschreibt Auswahl und Betrieb von Personen-Notsignal-Anlagen. Der Kurs erklärt, worauf Sie als Nutzerin oder Nutzer im Alltag achten.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie wissen, wann Alleinarbeit vorliegt und wovon ihre Zulässigkeit abhängt
- Sie können Ihre eigene körperliche und psychische Eignung für Alleinarbeit einschätzen
- Sie kennen die Punkte, die vor Beginn einer Alleinarbeit zu klären sind, etwa Intervallkontrollen
- Sie verstehen, wie willensunabhängige Notsignalgeräte und ihre Alarmarten funktionieren
- Sie wissen, wie Sie Personen-Notsignalgeräte richtig tragen und was nach einem Alarm geschieht
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „Alleinarbeit – Sichere Ausführung“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

